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Jan
Hausgrillen in Lebensmitteln – lecker oder eklig? Darüber lässt sich streiten. Dennoch ist es seit Dienstag (24. Januar) erlaubt, die kleinen Tierchen laut einem neuen EU-Gesetz gefroren, getrocknet oder als Pulver in Lebensmitteln zu verwenden. Ab Donnerstag (26. Januar) gilt das Gleiche auch für Larven des Getreideschimmelkäfers. Für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers gibt es bereits ähnliche Regeln. "Von der Sache her ist es durchaus geboten", erklärte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. "Das wird eine große Rolle spielen in der Ernährung der Menschheit in Zukunft."
Das Wichtigste in Kürze
- Gefroren, getrocknet oder als Pulver dürfen nun Hausgrillen und die Larven des